Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 16 U 85/17

Tenor

Der Senat weist darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 26.05.2017 verkündete Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln – 82 O 5/17 – nach § 522 Abs. 2 ZPO einstimmig durch Beschluss zurückzuweisen.

Der Klägerin wird Gelegenheit gegeben, binnen 3 Wochen ab Zugang dieses Beschlusses zu dem Hinweis Stellung zu nehmen.


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