Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 13 U 255/16

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 8.6.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn (2 O 226/15) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.

Dieses Urteil und das genannte Urteil des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund der Urteile zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 36.060 € festgesetzt.


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