Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 4 W 16/18

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten und auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Kläger wird der in das Urteil des Landgerichts Köln vom 27.02.2018 – 22 O 52/17 – eingefügte Beschluss in der Fassung des Beschlusses vom 12.04.2018 teilweise abgeändert und der Streitwert für den ersten Rechtszug unter gleichzeitiger Zurückweisung der weitergehenden Rechtsmittel

1. für die Zeit bis zum Eingang des die Klage teilweise

    abändernden Schriftsatzes der Kläger vom 16.01.2018

    am selben Tag auf                                                                    41.339,70 €

2. und für die Zeit danach auf                                                     199.476,34 €

festgesetzt.


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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (19. Zivilsenat) - 19 U 49/18
9. Juli 2018
19 U 49/18 9. Juli 2018

Referenzen