Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 14 UF 32/18

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 21. Dezember 2017 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kerpen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 16.000 € festgesetzt.

Beiden beteiligten Eheleuten wird aufgegeben, binnen zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses jeweils eine aktuelle Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorzulegen.


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