Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 219/20

Tenor

Die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 05.08.2020 gegen die Verfügung der Rechtspflegerin des Amtsgerichts - Nachlassgerichts- Königswinter vom 28.07.2020, 30 VI 455/15, wird als unzulässig verworfen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beteiligte zu 1) zu tragen.


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