Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 37/20

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 22.1.2020 abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird zugelassen.


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