Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 20 U 24/20

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 12. Dezember 2019 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 220/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.604,94  € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12. Juli 2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin zu 94% und die Beklagte zu 6%. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin zu 91% und der Beklagten zu 9% auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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