Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 W 29/21

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers vom 21.04.2021 gegen den Beschluss des Landgerichts Köln vom 26.03.2021 – 28 O 64/21 - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 23.04.2021 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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