Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 121/21, 1 Ws 56/21

Tenor

  • I. Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Angeklagten verworfen.

  • II. Das angefochtene Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu erneuter Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten der Revision – an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.


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