Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 123/21

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.


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