Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 RVs 197/22

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 29. Juni 2022 wird als unzulässig verworfen.

Der Angeklagte hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.


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