Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 9 U 115/22

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Landgerichts Bonn vom 24.05.2022 - Az. 41 O 256/21 - aufgehoben, soweit über die Klage nicht rechtskräftig entschieden wurde (Klageantrag zu 7.).

Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht Bonn zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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