Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 2 Wx 12/24

Tenor

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) bis 3) vom 03.01.2023 gegen den am 04.12.2023 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts – Grundbuchamts – Leverkusen vom 01.12.2023 (WH-N01-21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens haben die Beteiligten zu 1) bis 3) zu tragen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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