Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 1 ORs 62/24

Tenor

1.       Das angefochtene Urteil wird - unter Verwerfung des weitergehenden Rechtsmittels - aufgehoben,

a)      im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen Diebstahls im Fall 2 (Tat vom 25. Oktober 2022) verurteilt worden ist,

b)      im Einzelstrafausspruch hinsichtlich des Diebstahls im Fall 1 (Tat vom 26. - 29. August 2022) sowie

c)      im Ausspruch über die Gesamtstrafe.

2.       Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Strafkammer des Landgerichts Köln zurückverwiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Kammergericht (3. Strafsenat) - 3 ORs 50/24, 3 ORs 50/24 - 161 SRs 70/24
31. Juli 2024
3 ORs 50/24, 3 ORs 50/24 - 161 SRs 70/24 31. Juli 2024

Referenzen