Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 19 SchH 5/24

Tenor

Den Antragstellerinnen wird aufgegeben, binnen 6 Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses wegen der den Antragsgegnerinnen entstehenden Prozesskosten Sicherheit in Höhe von 15.113,71 € zu leisten.

Die Antragstellerinnen werden darauf hingewiesen, dass auf Antrag der Antragsgegnerinnen nach fruchtlosem Fristablauf ihre Anträge für zurückgenommen zu erklären sind (analog § 113 S. 2 ZPO).

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.


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