Urteil vom Oberlandesgericht Köln - 6 U 73/24

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27.06.2024 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln – 31 O 304/23 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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