Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 3047/92

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Ablehnungsbescheides vom 11. April 1991 und des Widerspruchsbescheides des Regierungspräsidenten ... vom 25. Oktober 1991 verpflichtet, dem Kläger die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Rettungsassistent" zu erteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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