Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3 A 1403/93

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfah- rens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreiben- den Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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