Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 10A D 93/94.NE

Tenor

Der Bebauungsplan Nr. 307 - W. - der Stadt V. (Satzungsbeschluss vom 13. Juli 1982) ist, soweit er nicht durch Urteil des Senats vom 30. Juni 1997 für nichtig erklärt worden ist und soweit er den Bereich der 1. Änderung umfasst, wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten.

Die Antragsgegnerin trägt unter Einbeziehung des rechtskräftigen Teils der Kostenentscheidung des Urteils vom 30. Juni 1997 die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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