Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 2 A 3773/98

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Klage wird, soweit sie noch anhängig ist, abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen