Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 455/01

Tenor

Das angefochtene Urteil wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - teilweise geändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.029,15 DM zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens beider Instanzen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Für die Beklagte wird die Revision zugelassen, soweit für die Zeit bis zum 31. Juli 1996 5.903,85 DM und für den nachfolgenden Zeitraum mehr als 4.181,26 DM zugesprochen worden sind, für den Kläger, soweit die Klage abgewiesen worden ist.


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