Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 669/03

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festgesetzt.


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