Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 2403/03

Tenor

Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 17.280 EUR festgesetzt.


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