Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 834/03

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitgegenstand wird für das Zulassungsverfahren auf 24.769,27 EURO festgesetzt.


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