Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 1036/03

Tenor

Den Klägern wird - hinsichtlich des Klägers zu 1. beschränkt auf die Geltendmachung von Ansprüchen als Rechtsnachfolger seiner verstorbenen Ehefrau - für ein zukünftiges Rechtsmittelverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt B. O. aus L. beigeordnet. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.


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