Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 1957/03

Tenor

Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Die Berufungen der Kläger gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Köln vom 14. März 2003 werden zurückgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten der Berufungsverfahrens.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für die Berufungsverfahren auf jeweils 4.000 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen