Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2483/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. März 2004 wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 4.000,00 EUR festgesetzt.


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