Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 A 2727/04

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das auf die mündliche Verhandlung vom 10. März 2004 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln geändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf jeweils bis zu 300,00 EUR festgesetzt.


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