Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 4 B 2758/06

Tenor

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird, zugleich unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertentscheidung, für beide Instanzen auf jeweils 5.000,-- Euro festgesetzt.


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