Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 4477/06

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000 EUR festgesetzt.


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