Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 7 A 2761/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Nachtragsbaugenehmigung der Bürgermeisterin der Stadt X. vom 1. September 2005 und der Widerspruchsbescheid des Landrats des Kreises I. vom 7. Dezember 2005 werden aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladenen - diese als Gesamtschuldner - tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen je zur Hälfte mit der Maßgabe, dass sie ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.