Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 288/08

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.


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