Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 1932/05

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Klä-ger.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Der Vollstreckungsschuldner darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Si-cherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 650,-- Euro festgesetzt.


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