Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 B 1170/08

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes wird abgelehnt.

Gerichtsgebühren werden für das Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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