Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 16 A 1200/07

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 15. März 2007

wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 5.000,- EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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