Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 20 A 2034/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es in der Hauptsache erledigt ist. Insoweit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 30. März 2006 wirkungslos.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des zweitinstanz¬li¬chen Verfahrens einschließlich der außerge¬richt¬lichen Kosten des Beigeladenen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils beizu-treibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Si¬cherheit in ent¬sprechender Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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