Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 204/09

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Februar 2009 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 37.500,- Euro festgesetzt.


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