Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 8 E 1599/08

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Be-schluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. No-vember 2008 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerde-verfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.


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