Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2318/07

Tenor

Das angegriffene Urteil wird geändert und wie folgt neu gefasst:

Soweit die Beteiligten die Hauptsache für erledigt erklärt haben (Beitragsfestsetzungen für das Wintersemester 2007/2008 und die folgenden Semester), wird das Verfahren eingestellt. Insoweit ist das angegriffene Urteil wirkungslos.

Die Klage im übrigen wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge tragen die Klägerin zu 1/8 und der Beklagte zu 7/8.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen