Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 431/10

Tenor

Der Antrag wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 3.987,61 Euro festgesetzt.


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