Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 13 B 512/10

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin sowie die Be-schwerde der Antragsgegnerin gegen den Be¬schluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 20. April 2010 werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragstellerin zu 2/3 und die Antragsgegnerin zu 1/3.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.600,- Euro festgesetzt.


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