Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 19 B 135/11

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird auf Kosten der Antragsteller zurückgewiesen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00  Euro festgesetzt.


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