Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 521/12

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 16.000,00 Euro festgesetzt.


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