Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 11 A 2701/09

Tenor

Das angefochtene Urteil wird - soweit noch nicht rechtskräftig - geändert.

Der Ablehnungsbescheid  des Landesbetriebs Straßenbau NRW vom 25. März 2009 wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und ein Viertel der Kosten des Verfahrens erster Instanz.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen. 


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