Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 A 2296/11

Tenor

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung Düsseldorf vom 29. September 2009 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Übernahme in das Beamtenverhältnis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen das beklagte Land zu 3/4 und der Kläger zu 1/4.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf bis 30.000 Euro festgesetzt.


Gründe:

 

I.

 

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