Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1081/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 7.000,00 Euro festgesetzt


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