Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 6 B 1336/13

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.


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