Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 12 A 29/14

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das zweitinstanzliche Verfahren wird ebenfalls auf 1.200,- Euro festgesetzt.


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