Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 9a B 46/14.G

Tenor

Soweit der Antragsteller seinen Antrag sinngemäß zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt eine Gerichtsgebühr von 216,00 Euro sowie die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens.


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