Beschluss vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 1 B 799/14

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf einen Wert in der Streitwertstufe bis 4.000 Euro festgesetzt.


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